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2017

FAHRLEHRGANG

Fahrlehrgang 2017

Ab dem 05.03, ab 10:00 Uhr beginnt der neue Fahrlehrgang des Reit- und Fahrvereins Alfstedt Ebersdorf e.V. unter der Leitung von Bernd Jungclaus auf dem Gelände des Reit- und Fahrvereins in Ebersdorf.

Ziel des Lehrganges ist der Erhalt des Fahrabzeichens Klasse 5 oder 4.

 

Ein verantwortungsvoller Gespannfahrer hat zur eigenen und zur Sicherheit Dritter eine solide Ausbildung zu durchlaufen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt auch das Reiten und Gespannfahren im öffentlichen Verkehrsraum. Abgesehen von der technischen Verkehrssicherheit der Kutsche (Fahrzeug) muss ein Gespann von Personen mit ausreichenden Fähigkeiten und Einwirkungsmöglichkeiten geführt werden.

 

Auch wenn ein Kutschenführerschein nicht per Gesetz vorgeschrieben ist, dient ein Befähigungsnachweis im Zweifel vor Gericht als Beweis ausreichender Fachkenntnisse und fahrerischen Könnens. Ein bereits erhaltenes Fahrabzeichen könnte zu einem Kutschführerschein umgeschrieben werden, sollte dies einmal erforderlich werden. Die Fahr-Ausbildung ist ein Nachweis über Kenntnisse und Fähigkeiten, wie in der StVO vorausgesetzt. Inhaltlich gibt es keine wesentlichen Unterschiede zum Kutschenführerschein.

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